 |
 |
Wir bilden aus:
- B (Auto)
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz.
Auch mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse
oder
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger zusammen 3,5 t nicht übersteigen.
Mindestalter: 18 Jahre
Ausbildung: Theorie + Praxis
Prüfung: Theorie + Praxis
Eingeschlossene Klassen: M, S und L
- B17
wie Klasse B nur mit eingetragener Begleitperson bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Mindestalter: 17 Jahre
- A1 (Motorrad)
Leichtkrafträder mit einem Hubraum von max. 125 ccm und einer Leistung von max. 11 KW.
Besonderheit: 16-18 Jahre max. 80 km/h gedrosselt,
ab 18 Jahre 125 km/h offen
Mindestalter: 16 Jahre
Ausbildung: Theorie + Praxis
Prüfung: Theorie + Praxis
Eingeschlossene Klasse: M
- A beschränkt
Krafträder mit einer Leistung von maximal 25 kW (34 PS)und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 KW/kg.
Die Beschränkungen entfallen automatisch zwei Jahre nach Erteilung der Fahrerlaubnis.
Mindestalter: 18 Jahre
Ausbildung: Theorie + Praxis
Prüfung: Theorie + Praxis
Eingeschlossene Klassen: A1 und M
- A unbeschränkt
Krafträder ohne Leistungs-, Gewichts- und Hubraumbeschränkung.
Mindestalter: 25 Jahre
Ausbildung: Theorie + Praxis
Prüfung: Theorie + Praxis
Eingeschlossene Klassen: A1 und M
- M
Kleinkrafträder mit einer Höchstgeschwindigkeit von max. 45km/h und einem Hubraum von max. 50ccm.
Mindestalter: 16 Jahre
Ausbildung: Theorie + Praxis
Prüfung: Theorie + Praxis
- Mofa
Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm.
Mindestalter: 15 Jahre
Ausbildung: Theorie + Praxis
Prüfung: Theorie
|