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Häufig gestellte Fragen:
- Wie schnell kann ich meinen Führerschein machen?
In der Regel benötigt man 1-2 Monate, je nach Eignung und wieviel Zeit man selber aufwenden kann und möchte.
Bei uns gibt es keine Wartezeiten bei der Ausbildung und der Prüfung.
Wichtig: Rechtzeitiges Antragstellen bei der Führerscheinstelle(TÜV)! Bearbeitungsdauer ca 4-6 Wochen.
Erst dann kann die Prüfung abgelegt werden!
Wer es ganz eilig hat kann gegen Aufpreis auch eine Expressanmeldung beantragen. Diese hat eine Bearbeitungsdauer von nur 4 Tagen!
Folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden:
- Aktuelles Lichtbild
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Bestätigung über gültigen Erste-Hilfe-Kurs (Infos für Termine erhalten sie bei der Anmeldung)
- Bescheinigung über Sehtest (kann bei jedem Optiker gemacht werden)
- Bestätigung der Fahrschule über Anmeldung mit Fahrschulnummer
- Geld für den Führerscheinantrag
- Wieviel Sonderfahrten /Theoriestunden und Stadtfahrten benötige ich?
- Es werden insgesamt 12 Sonderfahrten (Autobahn-, Nacht- und Überlandfahrt) benötigt.
- Man benötigt bei Klasse B 14 und bei Klasse A 16 Stunden Theorie.
- Generell gibt es keine mindestanzahl an Stadtfahrten, diese varieren ja nach Eignung.
- Welche kosten erwarten mich?
- Lichtbild: ca. 5€
- Erste Hilfe Kurs: ab 20€
- Führerscheinsehtest: 6,43€
- Führerscheinantrag beim TÜV: ca. 43,40€ (Aufpreis Expressanmeldung 35€)
- Gebühren TÜV: 20,83 € für die Theorie(PC-Prüfung) + 84,97€ für die Praktische Prüfung (Klasse A 112,81€)
- Ausbildungskosten Fahrschule ( Grundgebühr, Lernmaterial, Stadt- und Sonderfahrten, Prüfungsgebühr):
Bitte aktuelle Konditionen bei uns erfragen.
- Kann ich auch vor meinem Geburtstag schon anfangen?
- Natürlich ist es möglich ein halbes Jahr vor dem Geburtstag (z.b. bei Klasse B dem 18.) zu beginnen.
- Die Theoretische Prüfung darf max. 3 Monate vorher abgelegt werden.
- Die Praktische Prüfung max. 1 Monat vorher.
- Der Führerschein wird dann ab dem Geburtstag ausgehändigt!
- Kann jeder den B17- Führerschein machen und was bedeutet "Begleitperson"?
- Den B17 Führerschein kann jeder machen, eine Sondergenehmigung ist nicht notwendig.
- Eine Begleitperson muss im Führerschein vermerkt sein (max. 5 Personen können eingetragen werden).
- Begleitperson darf jeder sein der 30Jahre oder älter ist, max. 3 Punkte in Flensburg hat und mind. 5 Jahre den Führerschein besitz.
- Für die Begleitperson gelten die selben Regeln als wenn sie selber fahren würde (Promillegrenze etc.).
Für weitere Fragen stehen wir Dir gerne zur Verfügung. Schau einfach auf "Kontakt" und melde Dich bei uns!
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